16.10.2008: Bezirksregierung Düsseldorf bekommt vor Bundesverwaltungsgericht Recht

Pressemitteilung Nr. 134/2008 - (Quelle: Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf)

Im Streit um die Genehmigung für den Flughafen Niederrhein hat das Bundesverwaltungsgericht der Revision der Bezirksregierung Düsseldorf stattgegeben und den Rechtstreit an das Oberverwal-tungsgericht Münster zurückverwiesen. Damit kann der Flugbetrieb im bisherigen Umfang weitergehen.

Regierungspräsident Jürgen Büssow zeigte sich erleichtert: „Ich bin froh, dass wir das erfolgreiche Konversionsprojekt weiterführen können. Vor allem der Erhalt der ca. 700 Arbeitsplätze am Flughafen war mir sehr wichtig.“

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Genehmigung der Bezirksregierung Anfang 2006 aufgehoben, weil die Umweltverträglichkeit in einem nichtförmlichen Verfahren geprüft worden war. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch jetzt die Angelegenheit nach Münster zurückverwiesen. Die Richter müssen nun unter Beachtung der Auffassung der Bundesrichter neu entscheiden.

Regierungspräsident Büssow zeigt sich über die Entscheidung aus Leipzig erfreut: „Die Kritikpunkte des Oberverwaltungsgerichts hatten nie ein solches Gewicht, dass die Genehmigung hätte aufgehoben werden müssen.“

Die eigentliche Erfolgsgeschichte aber spielt sich am Flughafen Niederrhein selber ab. Dort haben sich trotz der schwebenden Gerichtsverfahren mehrere Airlines etabliert, bis zum Jahresende werden dort 1000 Arbeitsplätze erwartet. Auch die Passagierzahlen steigen auf dem kleinen Airport stark an, in die-sem Jahr waren es bereits mehr als eine Millionen.
 
Der Betreiber hat nun ein Stück mehr Rechtssicherheit gewonnen. Damit werden der Flughafen Nieder-rhein und das angebundene Gewerbegebiet für Investoren zunehmend attraktiver.
 
Die Befürchtungen der Bevölkerung vor unzumutbarem Lärm scheinen sich ebenfalls nicht zu bestäti-gen: von ursprünglich 16 Gegnern hielten zuletzt nur noch zehn ihre Klage aufrecht. Im Januar 2006 fanden sich bereits 19000 Befürworter des Airports auf einer Unterschriftenliste.“
 
11.09.10 - www.airport-weeze.de